Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Chirurgie. Mit Eingabe vom 17.1.1986 teilte er der für ihn zuständigen Ärztekammer für Wien die mit diesem Tag erfolgte Schließung seiner Privatpraxis mit; mit Schreiben vom 20.1.1986 ersuchte er um Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds dieser Ärztekammer (gemäß §7 der Satzung), weil er in einem unkündbaren Dienstverhältnis bei der Wiener Gebietskrankenkasse stehe. Daraufhin wurde der... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art11 Abs2B-VG Art18 Abs2StGG Art5ÄrzteG 1998 §45 Abs2ÄrzteG 1998 §112Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 14.12.99 §7, §7a
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheits- und im Eigentumsrecht durch
Vorschreibung von Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds einer Ärztekammer
nach Feststellung der Unwirk... mehr lesen...