Norm: ÄrzteG 1998 §43 Abs6
Rechtssatz: Unter dem Begriff „Krankenabteilung" ist die bettenführende Organisationseinheit „Abteilung" einer Krankenanstalt zu verstehen, die sanitätsbehördlich bewilligt und in der Anstaltsordnung angeführt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 54/06d Entscheidungstext OGH 23.05.2006 4 Ob 54/06d Veröff: SZ 2006/78 ... mehr lesen...