RS OGH 2006/5/23 4Ob54/06d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2006
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Norm

ÄrzteG 1998 §43 Abs6

Rechtssatz

Unter dem Begriff „Krankenabteilung" ist die bettenführende Organisationseinheit „Abteilung" einer Krankenanstalt zu verstehen, die sanitätsbehördlich bewilligt und in der Anstaltsordnung angeführt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120826

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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