Entscheidungen zu § 197 Abs. 1 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/4/24 2004/11/0032

Der Beschwerdeführer ist Arzt für Allgemeinmedizin. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 11. Mai 2003 auf Entschädigung gemäß § 197 Abs. 3 Ärztegesetz 1998 (im Folgenden kurz: ÄrzteG 1998) abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides stellte die belangte Behörde fest, eine namentlich genannte Patientin habe am 7. Mai 2003 um ca. 10.50 Uhr in der Ordination des Beschwerdeführers im Rahmen eines manisch-depressiven ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.04.2007

RS Vwgh 2007/4/24 2004/11/0032

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/03 Sachwalterschaft82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §197 Abs1;ÄrzteG 1998 §197 Abs2;UbG §8;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 8 UbG ist gemäß § 197 Abs. 1 ÄrzteG 1998 nur für Distrikts-, Gemeinde-, Kreis- oder Sprengelärzte vorgesehen, § 197 Abs. 2 ÄrzteG 1998 sieht daher einen Entgeltanspruch für diese... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.04.2007

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