Entscheidungen zu § 18 Abs. 1 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/1/23 2000/11/0226

Die Beschwerdeführerin, eine Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, unterzog sich am 12. Jänner 2000 beim Vertrauensarzt des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien Dr. D. einer Untersuchung. Das schriftliche Gutachten Dris. D. vom 12. Jänner 2000 hat folgenden Inhalt: "Frau Dr. M. leidet seit ca. einem Jahr an rezidivierenden Gelenksproblemen, welche besonders die Schultergelenke betreffen. Erstmalig traten die Beschwerden im Bereich der linken Schulter auf. Sie hatte beso... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.01.2001

RS Vwgh 2001/1/23 2000/11/0226

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §100 Abs1;ÄrzteG 1998 §100 Abs2;ÄrzteG 1998 §18 Abs1;AVG §37;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Berufsunfähigkeit setzt - abgesehen von Fällen der Offenkundigkeit - in der Regel auf ärztlichen Sachverständigengutachten beruhende Sachverhaltsfeststellungen der Behörde über die körperlichen und geistigen Gebrechen des Kammerangeh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.01.2001

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