IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A in ***, ***, gegen den Bescheid des Disziplinarrats der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Niederösterreich, vom 14. September 2020, Zl. ***, betreffend Gewährung eines Aufschubs für die Zahlung von Verfahrenskosten eines Disziplinarverfahrens nach dem Ärztegesetz 1998 zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit folgenden... mehr lesen...