Unter Spruchpunkt 1. des Bescheids des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich vom 20. Februar 2012 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers, eines Zahnarztes, vom 19. Juli 2011 auf Gewährung einer Krankenunterstützung gemäß § 106 Abs. 1 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG) iVm § 40 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich (Satzung) stattgegeben und die Krankenunterstützung gemäß §§ 44 und 43 Abs. 2 der Satzung iVm Art. 2. ... mehr lesen...