Entscheidungen zu § 106 Abs. 6 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2006/11/21 2003/11/0060

Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann sind Ärzte, beide beziehen eine Altersversorgung. Die Beschwerdeführerin ist außerordentliche Angehörige der Ärztekammer für Kärnten und leistet an diese Beiträge für den Ersatz von Krankenhauskosten nach der Einstufung für "ledige Ärzte". Der Ehemann der Beschwerdeführerin, der nicht mehr Kammerangehöriger ist, zahlt solche Beiträge seit dem Bezug der Altersversorgung nicht. Mit Erkenntnis vom 28. Mai 2002, Zl. 2001/11/0369, hat der Ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.2006

RS Vwgh 2006/11/21 2003/11/0060

Index: L94052 Ärztekammer Kärnten82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §106 Abs6;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Krnt 2002 AbschnD Z1;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Krnt 1987 §33 Abs1;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Krnt 1987 §33 Abs4;
Rechtssatz: Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt werden gemäß § 33 Abs. 4 der Satzung nur ersetzt, wenn die Beiträge "entsprechend der Beitragsordnung" gezahl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2002/5/28 2001/11/0369

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 18. April 2001 auf Ersatz von Krankenhauskosten zurückgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe seinen Antrag auf § 33 Abs. 1 lit. b der Satzung der Ärztekammer für Kärnten gestützt. Nach dieser Bestimmung bestehe Anspruch auf Ersatz bei einem Krankenhausaufenthalt der Ehegattin bzw. des Ehegatten. Der Beschwerdeführer habe sich da... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.05.2002

RS Vwgh 2002/5/28 2001/11/0369

Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §106 Abs6 idF 2001/I/110;ÄrzteG 1998 §70 Abs4;ÄrzteG 1998 §96 Abs3;BKUVG §55;BKUVG §56;
Rechtssatz: Ein Angehöriger des Kammerangehörigen besitzt keinen eigenen Anspruch gegen die Ärztekammer auf Ersatz von Krankenhauskosten. § 106 Abs. 6 ÄrzteG 1998 hat durch die 2. ÄrzteG-Novelle BGBl. I Nr. 110/2001 nur insofe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.2002

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