Norm: ABGB §140 BbASVG §262GSVG §144ÄrzteG 1998 §101
Rechtssatz: Es erscheint sachgerecht, nicht bloß den zur Pension gewährten Kinderzuschuss, sondern auch die Kinderunterstützung durch die Ärztekammer nur dann in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn die Zahlung für jenes Kind gewährt wird, dessen Unterhalt zu bemessen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 76/99d Entscheidun... mehr lesen...