RS OGH 1999/11/23 1Ob76/99d, 2Ob220/04y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1999
beobachten
merken

Norm

ABGB §140 Bb
ASVG §262
GSVG §144
ÄrzteG 1998 §101

Rechtssatz

Es erscheint sachgerecht, nicht bloß den zur Pension gewährten Kinderzuschuss, sondern auch die Kinderunterstützung durch die Ärztekammer nur dann in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn die Zahlung für jenes Kind gewährt wird, dessen Unterhalt zu bemessen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112964

Dokumentnummer

JJR_19991123_OGH0002_0010OB00076_99D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten