Norm
ABGB §140 BbRechtssatz
Es erscheint sachgerecht, nicht bloß den zur Pension gewährten Kinderzuschuss, sondern auch die Kinderunterstützung durch die Ärztekammer nur dann in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn die Zahlung für jenes Kind gewährt wird, dessen Unterhalt zu bemessen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112964Dokumentnummer
JJR_19991123_OGH0002_0010OB00076_99D0000_001