1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juni 2015 wurde der Antrag des Revisionswerbers auf Gewährung der Invaliditätsversorgung per 1. Dezember 2013 gemäß § 100 ÄrzteG 1998 iVm § 30 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich (kurz: Satzung) abgewiesen. Dagegen erhob der Revisionswerber Beschwerde. 2 Mit Beschluss vom 26. Februar 2016 hob das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich den genannten Bescheid gemäß § 28 Abs. 3 VwGVG auf und verwie... mehr lesen...