Entscheidungen zu § 10 Abs. 8 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2020/6/29 Ro 2019/11/0003

1        Mit Bescheid des Revisionswerbers vom 19. Juli 2018 wurde die Anerkennung näher bezeichneter Krankenanstaltenabteilungen der mitbeteiligten Partei als Ausbildungsstätte für bestimmte Fachärzte gemäß § 10 Abs. 8 ÄrzteG 1998 zurückgenommen und die diesbezügliche Streichung aus dem Ausbildungsstättenverzeichnis verfügt. Weiters wurde der mitbeteiligten Partei nach § 1 der Bearbeitungsgebührenverordnung 2014 eine pauschale Bearbeitungsgebühr auferlegt. In der Rechtsmittelbelehrun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.06.2020

RS Vwgh 2020/6/29 Ro 2019/11/0003

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §10 Abs8ÄrzteG 1998 §117c Abs1ÄrzteG 1998 §195fB-VG Art10 Abs1 Z12B-VG Art131 Abs2B-VG Art133 Z4B-VG Art140 Abs7VwGG §34 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Der VwGH hat im Erkenntnis vom 4. April 2019, Ro 2017/11/0003, mit Hinweis auf die Materialien zur Verwaltungsge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.2020

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