Entscheidungsgründe: Das Amt der Wiener Landesregierung, MA 50, hat dem Erstkläger gemäß § 12 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG 1989 LGBl Nr 18/89) zur Errichtung eines Eigenheimes mit einer Wohnung auf der ihm gehörenden Liegenschaft EZ 923 KG L***** = W*****, H*****steig *****, bestehend aus den Grundstücken Nr. ***** und ***** ein Darlehen im Betrag von S 600.000,-- gewährt und ausbezahlt. Vertragsgemäß wurde im Grundbuch ob der genannten Li... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte suchte am 24. 4. 1987 (richtig erstmals am 21. 1. 1987) bei der klagenden Partei ohne Angabe einer Einlagezahl des von ihr zu bebauenden Grundstückes, jedoch unter Angabe einer mit .50 bezeichneten Parzelle um ein Wohnbauförderungsdarlehen für die Errichtung eines Eigenheimes für sich und ihre Familie an. Sie wurde im Zug der Überprüfung diese Ansuchens zur Vorlage eines ihr Eigentumsrecht an dem zu bebauenden Grundstück ausweisenden Grundbuchsauszu... mehr lesen...
Norm: ABGB §861WBFG §24WBFG §25WBFG §26
Rechtssatz: Die Zusicherung ist ein Anbot, mit dem der Förderungsgeber erklärt, unter welchen Bedingungen er sich bereit erklärt, dem Förderungsansuchen des Förderungswerbers zu entsprechen. Entscheidungstexte 7 Ob 513/92 Entscheidungstext OGH 19.03.1992 7 Ob 513/92 Veröff: WBl 1992,261 = SZ 65/45 ... mehr lesen...
Norm: WBFG 1968 §25WBFG 1968 §26
Rechtssatz: Die in §§ 25 WBFG genannten Kündigungsgründe sollen unter anderem der Erhaltung der Pfandsache dienen. Darunter kann nur das mit den Förderungsmitteln errichtete Bauwerk verstanden werden, das auf dem die pfandrechtliche Sicherheit bietenden Grundstück des Förderungsnehmers steht. Jede andere Auslegung wäre lebensfremd, zumal das Grundstück durch die Bebauung eines bedeutende Werterhöhung und damit E... mehr lesen...
Norm: WBFG 1968 §24WBFG 1968 §25WBFG 1968 §26
Rechtssatz: Der Förderungsvorgang geht in zwei Etappen vor sich, und zwar in jener des Ansuchens und dessen positiver Beantwortung in Form der Zusicherung und in jener der Förderung selbst, im vorliegenden Fall durch eine Darlehensgewährung. Gleich ob man die Darlehenszusicherung durch den Förderungsträger schon als Privatrechtsgeschäft beurteilt oder als Bescheid wertet, stellt der Darlehensvertrag... mehr lesen...