Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der pensionierte Landesbeamte Hofrat iR Dr. Felix S*** (I/) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 StGB und (II/) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Klagenfurt als Leiter der Abteilung für das Wohnungs- und Siedlungswesen des Amtes der Kärntner Landesregierung unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit I/ in der Zeit von 1975 bis 19... mehr lesen...
Norm: StGB §153WBFG 1968 §12WBFG 1968 §13
Rechtssatz: Zur Frage des aus einer mißbräuchlichen Rücknahme einer zu Recht erfolgten Kündigung von Wohnbauförderungsdarlehen und der anschließend gewährten Sonderbegünstigung der vorzeitigen Darlehensrückzahlung resultierenden Vermögensnachteils des Machtgebers (Zurechnung nur des aus dieser erfließenden Vermögensschadens in Höhe des nachgelassenen Kapitalsbetrages, vermindert um den Zinsenvorteil und... mehr lesen...