Norm: AbgEO §79DVAbgEO §8EO §285Geo §567
Rechtssatz: Die bei der Verteilung des Verkaufserlöses zum Nachweis der angemeldeten Forderung nach § 285 Abs 3 EO vorzulegenden Urkunden müssen nicht Exekutionstitel sein. Für den Nachweis einer Abgabenforderung und eines finanzbehördlichen Pfandrechtes an den verkauften Sachen genügt die Vorlage der Pfändungsprotokolle durch das Finanzamt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...