Unstrittig ist folgender Sachverhalt: Unter Anschluß eines Rückstandsausweises vom 26. März 1993 beantragte die Republik Österreich als betreibende Partei, vertreten durch die Finanzprokuratur, diese vertreten durch das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 11.511,20 (Erbschaftssteuerschuld S 9.706,--; Säumniszuschlag S 194,-- und Nebengebühren S 198,-- S 593,60, S 593,60 sowie S 226,--) am 26. März 1993 beim Be... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §26;AbgEO §3 Abs2;AbgEO §3 Abs3;AbgEO §3 Abs4;EO §74;EO §78;ZPO §54;
Rechtssatz: Dem betreibenden Abgabengläubiger steht im Rahmen eines von ihm angestrengten gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahrens betreffend eine Liegenschaft als Exekutionsobjekt der nach § 74 und § 78 EO und § 54 ZPO bestehende... mehr lesen...