Entscheidungsgründe: I. Mit Bescheid vom 27. Juni 1990 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Linz dem Beschwerdeführer eine Gebühr (samt Erhöhung) von 672.000 S vor. Am 13. September 1990 wurde seinem Abgabenkonto ein Säumniszuschlag angelastet und das Finanzamt Schärding um Hereinbringung des gesamten Rückstandes von 685.440 S ersucht. Für die am 20. September 1990 gesetzte Amtshandlung forderte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern gemäß §26 Abgabenex... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1StGG Art5AbgEO §16AbgEO §26BAO §295BAO §221a
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht und im Eigentumsrecht durch
Aufrechterhaltung der Vorschreibung einer Pfändungsgebühr für eine
Amtshandlung des Abgabenvollstreckungsverfahrens nach Aufhebung
des Titelbescheides Recht... mehr lesen...