Entscheidungsgründe: I. Mit Bescheid vom 27. Juni 1990 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Linz dem Beschwerdeführer eine Gebühr (samt Erhöhung) von 672.000 S vor. Am 13. September 1990 wurde seinem Abgabenkonto ein Säumniszuschlag angelastet und das Finanzamt Schärding um Hereinbringung des gesamten Rückstandes von 685.440 S ersucht. Für die am 20. September 1990 gesetzte Amtshandlung forderte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern gemäß §26 Abgabenex... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1StGG Art5AbgEO §16AbgEO §26BAO §295BAO §221a
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht und im Eigentumsrecht durch
Aufrechterhaltung der Vorschreibung einer Pfändungsgebühr für eine
Amtshandlung des Abgabenvollstreckungsverfahrens nach Aufhebung
des Titelbescheides Recht... mehr lesen...
Begründung: I.1.a) Dem Beschwerdeführer Dr. E. M. wurde mit dem Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk, Wien (FA), vom 22. Dezember 1977 eine Stundung des gesamten bis dahin aushaftenden Rückstandes in der Höhe von S 261.574,- bis 25. April 1978 gewährt. In dem Bescheid ist ausgeführt, daß "diese Bewilligung ... ohne Widerruf (Terminverlust)" unter näher dargelegten Voraussetzungen, insbesondere dann erlischt, wenn "die während der Stundungsfrist bescheidmäßig festgesetzten, j... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / VollstreckungshandlungAbgEO §13AbgEO §16AbgEO §31AbgEO §32 Abs1BAO §226BAO §229
Rechtssatz: Abgabenexekutionsordnung, die Rechtmäßigkeit der Durchführung einer Pfändung in einem finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren ist in einem Verwaltungsverfahren auszutragen ... mehr lesen...