Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 26.März 1990 erhobenen Amtshaftungsklage wegen mehrfacher im Jahr 1981 anläßlich seines Zwangsaufenthaltes im Landessonderkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie G***** durch einen Krankenpfleger erfolgter Mißhandlungen mit Verletzungsfolgen Zahlung von S 150.000 s.A. (für ein notwendiges Zahnfleischimplantat zur Wiederherstellung der Kaufunktionen und Schmerzengeld) sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde in der Zeit vom 5. Dezember 1966 bis 9. April 1969 und vom 16. Jänner 1975 bis 27. Juli 1979 in der geschlossenen Anstalt des Landesnervenkrankenhauses Hall in Tirol angehalten. Seine Anhaltung war mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes Hall als Anhaltegericht vom 15. Dezember 1966, 14. Dezember 1967, 12. Dezember 1968, 30. Jänner 1975, 7. August 1975 und 12. August 1976 rechtskräftig für zulässig erklärt worden. Mit Beschluß des Landesgerichtes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde auf Grund eines vom Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft St.Johann im Pongau ausgestellten Parere am 6. Juli 1984 in die Landesnervenklinik Salzburg eingeliefert. Mit Beschluß vom 31.Juli 1984, 33 L 123/84, erklärte das Bezirksgericht Salzburg die weitere Anhaltung des Klägers bis 18.Oktober 1984 als gerechtfertigt. Am 13.August 1984 wurde der Kläger aus der Landesnervenklinik Salzburg entlassen. Der Kläger begehrt den Betrag von S 154.000,-- s... mehr lesen...
Begründung: Am 10.Oktober 1963 schloß die klagende G*** W*** als damaliger Anstaltsträger des K*** W*** mit der aufgrund des Tiroler Landesgesetzes vom 19.Dezember 1952, LGBl. Nr.16 zum Betrieb der Allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt in Kufstein gebildeten Verwaltungsgemeinschaft K*** K*** einen Vertrag betreffend die Führung der Verwaltung der beiden K*** K*** und W*** ab 1.Jänner 1964. Im Punkt I des Vertrages wird ausgeführt, daß es wegen des Inkrafttretens des Landesgeset... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Oktober 1955 geborene Angestellte Franz A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, im Rahmen der Verwaltung des Allgemeinen §ffentlichen Bezirkskrankenhauses St. Johann in Tirol als Vertragsbediensteter in der Zeit zwischen November 1977 und 12. Dezember 1978 in einer Reihe von Fällen, in denen Patienten ihre Schulden an das Krankenhaus mit (per Post übersan... mehr lesen...
Der Kläger macht, gestützt auf das Amtshaftungsgesetz und die Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, gegen das Land Steiermark wegen Schäden (einschließlich Feststellung der künftigen Ersatzpflicht) Ansprüche geltend, die er durch eine ihm zugefügte schwere Verletzung eines vorzeitig aus der Landes-Heil- und Pflegeanstalt "Am Feldhof" (jetzt richtig: Landessonderkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie, im folgenden kurz Landessonderkrankenhaus genannt) Entlassenen ... mehr lesen...
Norm: BRG §1 Abs2 litb
Rechtssatz: Eine Flughafenbetriebsgesellschaft ist keine "öffentliche Verkehrsunternehmung" im Sinne des § 1 Abs 2 lit b BRG. Entscheidungstexte 4 Ob 23/66 Entscheidungstext OGH 19.04.1966 4 Ob 23/66 Veröff: SZ 39/70 = EvBl 1966/339 S 437 = SozM IIB,791 = Arb 8223 GlRS VwGH vom 18.03.1966, Zl 1380/65; Veröff: SozM IIB,789 = Arb 8243 ... mehr lesen...
Der Kläger war bei der beklagten Partei, der Flughafen W. Betriebsgesellschaft m. b. H. in Sch., seit 25. Oktober 1955 als Flugleiter-Assistent beschäftigt. Er ist bei den am 26. März 1964 durchgeführten Betriebsratswahlen zum Mitglied des Betriebsrates der beklagten Partei gewählt worden. Am 30. Juli 1965 hat die beklagte Partei den Kläger fristlos entlassen. Der Kläger behauptet, die Entlassung sei grundlos erfolgt. Die beklagte Partei hat zwar mit ihrer am 31. Juli 1965 beim Einigu... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BbBRG §1 Abs2 litbKAG §15
Rechtssatz: Die Führung einer öffentlichen Krankenanstalt gehört der Privatwirtschaft an, sie ist kein Zweig der öffentlichen Verwaltung (so auch VwGH in Arb 5163, 5583, 6803, ferner auch VfGH in Arb 5389). Eine Landesfrauenklinik ist daher keine "sonstige Verwaltungsstelle" im Sinne des § 1 Abs 2 lit b BRG. Entscheidungstexte 4 Ob 120/65 Entsch... mehr lesen...
Unbestritten blieb, daß die Klägerin mit Dienstvertrag vom 24. Juni 1950 als Vertragsbedienstete des Landes Oberösterreich mit dem Dienstorte in der Landesfrauenklinik L. für den Dienst als diplomierte Pflegerin eingestellt wurde und daß diesem Dienstvertrag die Bestimmungen des VBG. 1948 zugrunde gelegt wurden. Ab 8. April 1958 war sie ständig im Entbindungszimmer der Frauenklinik tätig, wo sie den Gebärenden geburtshilflichen Beistand zu leisten hatte. Seit zwei oder drei Jahren wur... mehr lesen...