1. Die Bezirkshauptmannschaft R ordnete mit den im Folgenden angeführten Bescheiden die besondere Überwachung von Fußball-Bundesliga-Meisterschaftsspielen zwischen der Sportvereinigung R (der Beschwerdeführerin) und den folgenden Vereinen im Rieder Stadion durch Exekutivorgane der Gendarmerie an. Sie begründete diese jeweils auf § 27a SPG gestützten Anordnungen im Wesentlichen gleichlautend damit, dass im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit Si... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §14a idF 1997/I/104;SPG 1991 §94 Abs6 idF 1997/I/104; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
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Rechtssatz: Für den Instanzenzug im Verfahren betreffend die Vorschreibung der Überwachu... mehr lesen...