Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Der Bf wurde als Schubhäftling des PAZ W im Auftrag des Bezirkshauptmanns des Bezirks Vöcklabruck der nigerianischen Botschaft mit Sitz in Wien vorgeführt. Dabei wurde dem Bf gegenüber kein Zwang ausgeübt; er hat sich gegen die Durchführung dieser Vorführung in keiner Weise geäußert; sie fand daher dem Grunde nach freiwillig statt. Der UVS verkennt dabei nicht, dass sich der Bf durch die Anhaltung in Schubhaft an sich in e... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck hat mit Bescheid vom 26.02.2004, Zahl FW-69755, gegen Frau C. R. ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gegen diesen Bescheid hat C. R. fristgerecht Berufung erhoben. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol vom 19.04.2004, Zahl III-4033-22/04, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid hat C. R. Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Mit Erkenntnis des Verwaltungsgericht... mehr lesen...