Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Auf Grund des Antrages von Herrn XXXX , geb. am XXXX , GrInsp., (in der Folge BF) vom 14.8.2015 wurde der BF nach Einholung eines Gutachtens der belangten Behörde mit Bestätigung seiner Dienstunfähigkeit mit 7.3.2016 datierten Bescheid gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 mit Ablauf des 30.4.2016 in den Ruhestand versetzt. 2. Mit Bescheid seiner Dienstbehörde, Landespolizeidirektion Steiermark, vom 24.4.2016 wurde festgestellt, dass der BF gemäß ... mehr lesen...