Begründung: Mit Bescheid vom 7.12.1985 entschied die beklagte Partei, daß der Klägerin zu ihrer Invaliditätspension ab 26.8.1985 der Hilflosenzuschuß gebührt. Mit Bescheid vom 23.5.1986 setzte die beklagte Partei unter Berufung auf § 97 Abs 3 ASVG die Invaliditätspension der Klägerin ab 1.7.1986 um den auf den Hilflosenzuschuß entfallenden Betrag mit der
Begründung: herab, daß die im § 105 a Abs 1 ASVG für den Anspruch auf Hilflosenzuschuß festgelegten Voraussetzungen nicht mehr vo... mehr lesen...
Norm: ASVG §99BPGG §9 Abs2BPGG §9 Abs4WPGG §7 Abs2WPGG §7 Abs4
Rechtssatz: Die Leistung kann nach Abs 1 nur entzogen werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Die Änderung kann im Fall einer Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit etwa in der Wiederherstellung oder Besserung des körperlichen oder geistigen Zustands des Pensionsberechtigten oder in der Wiederherstellung oder Besserung seiner Arbei... mehr lesen...
Begründung: Mit dem rechtskräftig gewordenen Urteil des Erstgerichtes vom 14. Dezember 1983, 8 C 7/83-21, wurde die beklagte Partei schuldig erkannt, dem Kläger ab 6. Juli 1983 die Invaliditätspension in gesetzlicher Höhe zu bezahlen. Zum Gesundheitszustand des Klägers stellte das Erstgericht damals fest, daß er am 6. Juli 1983 einen Bruch der linken Kniescheibe erlitt, daß die Kniescheibe am 14. August 1983 entfernt wurde und daß er wegen der damit verbundenen schmerzhaften Beweg... mehr lesen...