Im Beschwerdeschriftsatz vom 06 05 1998 bringt der Beschwerdeführer vor, daß er kongolesischer'Staatsangehöriger sei und am beim Bundesasylamt den Antrag auf Gewährung von Asyl gestellt habe. Dieses Verfahren sei noch anhängig. Trotz dieses Umstandes habe die Bezirkshauptmannschaft am 14 04 1998 ein Schreiben an die Botschaft der Volksrepublik Kongo in Bonn gerichtet, mit welchem ein Antrag auf Ausstellung eines Heimreisezertifikates urgiert wurde. Demgegenüber werde in eine... mehr lesen...