Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 6. Juni 1997 1. auf Grundlage der §§ 64, 65 Abs. 1 und Abs. 4 sowie 77 Abs. 2 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) verpflichtet, sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterziehen und 2. gemäß § 77 Abs. 3 SPG und § 19 AVG zur Durchführung der erkennungsdienstlichen Behandlung für den 23. Juni 1997 geladen, wobei für den Fall der Nichtbefolgung des Ladungsbescheides eine Zwangsstrafe in ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §19 Abs3;SPG 1991 §77 Abs2;SPG 1991 §77 Abs3;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Kein Rs European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997010807.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Februar 1996 verpflichtete die belangte Behörde gemäß § 65 Abs. 1 und 4 und § 77 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz 1991 (SPG) in Verbindung mit §§ 19 und 20 AVG den Beschwerdeführer, an den für eine erkennungsdienstliche Behandlung seiner Person erforderlichen Handlungen im erforderlichen Ausmaß mitzuwirken, insbesondere seine Fingerabdrücke für Vergleichszwecke abzugeben und sich zu einem näher angeführten Zeitpunkt bei der belangten Behörde persönlich einzufinden,... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §65 Abs1;SPG 1991 §77 Abs3;
Rechtssatz: Die Zuständigkeit der Behörde zur Anordnung und Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn bereits eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft vorliegt. Dies ergibt sich aus § 77 Abs 3 SPG 1991, der ausdrücklich auf das Vorliegen einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft abstellt und fü... mehr lesen...
Mit "Ladungsbescheid" der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 11. April 1996 wurde der Beschwerdeführer ersucht, zur Mitwirkung an der "erkennungsdienstlichen Behandlung gemäß Sicherheitspolizeigesetz" am 20. Mai 1996 um 10.00 Uhr persönlich zum Gendarmerieposten Frohnleiten zu kommen, wobei ihm für den Fall der Nichtbefolgung ohne wichtigen Grund die zwangsweise Vorführung angedroht wurde. Als Rechtsgrundlage wurden § 19 AVG und §§ 65 und 77 Sicherheitspolizeigesetz angeführt. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §19;AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §58 Abs2;AVG §60;SPG 1991 §65 Abs1;SPG 1991 §65 Abs4;SPG 1991 §77 Abs2;SPG 1991 §77 Abs3;
Rechtssatz: Im Gegensatz zu bloßen Ladungsbescheiden hat Bescheiden gem § 77 Abs 2 SPG 1991 über die Verpflichtung zur Mitwirkung an der erkennungsdienstlichen Behandlung grundsätzlich ein Ermittlungsverfahren voranzugehen, wobei al... mehr lesen...