Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck hat mit Bescheid vom 26.02.2004, Zahl FW-69755, gegen Frau C. R. ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gegen diesen Bescheid hat C. R. fristgerecht Berufung erhoben. Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol vom 19.04.2004, Zahl III-4033-22/04, wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Gegen diesen Bescheid hat C. R. Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Mit Erkenntnis des Verwaltungsgericht... mehr lesen...