1 Der Revisionswerber wurde mit Wirksamkeit vom 1. April 1986 zum Assistenzarzt auf die Planstelle eines Universitätsassistenten an einer näher genannten Universitätsklinik der Medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck ernannt. Unstrittig ist, dass das dadurch begründete befristete öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis mit Ablauf des 30. April 1993 endete. Eine Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten erfolgte nicht. Der Bund leistete für das pensionsversicherungsfreie Di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §56;B-VG Art133 Abs4;PG 1965 §53 Abs1;PG 1965 §53 Abs6 idF 1993/256;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Anrechnung von Ruhegenussvordienstzeiten stellt einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt dar (vgl. VwGH 17.2.1976, 1025/76; VwGH 18.12.2015, Ro 2015/12/0008)... mehr lesen...