Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 23. 6. 2008 wurde der Antrag der Klägerin vom 5. 5. 2008 auf Gewährung des Pflegegelds abgelehnt. Das Erstgericht gab dem von der Klägerin dagegen erhobenen Klagebegehren insoweit statt, als es die beklagte Partei verpflichtete, der Klägerin ab dem 1. 1. 2009 Pflegegeld der Stufe 1 „in gesetzlicher Höhe“ zu gewähren. Das Mehrbegehren auf Gewährung des Pflegegelds auch für den Zeitraum vom 1. 6. 2008 bis einschließlich 31. 12... mehr lesen...