Norm: BThPG §3 Abs5
Rechtssatz: Da ein vertraglicher Ausschluß des Anspruches auf Ruhegenuß nur im Falle der Verpflichtung des Bediensteten gegen Auftrittshonorar vorgesehen ist, ist ein solcher Ausschluß in allen anderen Fällen unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 79/83 Entscheidungstext OGH 12.07.1983 4 Ob 79/83 European Case Law ... mehr lesen...