Norm
BThPG §3 Abs5Rechtssatz
Da ein vertraglicher Ausschluß des Anspruches auf Ruhegenuß nur im Falle der Verpflichtung des Bediensteten gegen Auftrittshonorar vorgesehen ist, ist ein solcher Ausschluß in allen anderen Fällen unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0053135Dokumentnummer
JJR_19830712_OGH0002_0040OB00079_8300000_003