Rechtssatz: Die Durchsuchung eines PKW's ist dann nicht rechtswidrig, soweit diese der Suche nach einer Sache dient, die für einen gefährlichen Angriff bestimmt ist, wovon dann auszugehen ist, wenn es bei der Durchsuchung des Beschwerdeführers und seines Fahrzeuges lediglich darum ging, Gegenstände, nämlich Farbe und Lacke bzw Sprühdosen, die zur Durchführung der Schmieraktion und allfälligen Wiederholung derselben dienlich sein könnten, aufzufinden. Dabei ist auch die gebotene Verhältnism... mehr lesen...