Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Ablauf des XXXX wurde die Beschwerdeführerin (BF) vom Landesschulrat für XXXX gemäß § 15 iVm. § 236b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) in den Ruhestand versetzt. 1.2. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (im Folgenden: BVA, wenngleich nunmehr: BVAEB) vom 31.01.2013, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass der BF vom 01.09.2012 an ein Ruhegenuss von monatlich brutto EUR 3.601,94 und eine Nebe... mehr lesen...