Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin Folgendes angelastet: ?Tatzeit: 18.06.2006, um 17.50 Uhr Tatort: Gemeinde XY, XY Sie haben sich am angeführten Ort und Zeitpunkt aufgehalten, und zwei Beamte der Polizeiinspektion Jenbach (BezInsp. E., RevInsp. E.) im Zuge einer Amtshandlung an einem öffentlichen Ort vor mehreren Personen als ?Verrückte? beschimpft bzw verspottet, und dadurch in ihrer Ehre gekränkt.? Der Beschuldigten wurde dadurch eine Verwaltungsüber... mehr lesen...
Rechtssatz: Die vorliegende Beschwerde wurde ausdrücklich auf das Sicherheitspolizeigesetz gestützt. Gemäß § 88 Abs.1 des Sicherheitspolizeigesetzes - SPG, erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Menschen, die behaupten, durch Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Außerdem erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Menschen, die behaupten, auf andere Weise durch die B... mehr lesen...