Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §14 Abs4;RPG Vlbg 1973 §20 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Betrieb im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Flächenwidmungsplanes bereits besteht, läßt nicht den Schluß zu, daß er schon deshalb mit dieser Widmungskategorie übereinstimmt. Die Behörde hat vielmehr bei jeder späteren bewilligun... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §14 Abs4;
Rechtssatz: Eine Immission wird dann nicht als störend angesehen werden können, wenn das Haus des Nachbarn durch eine vorbeiführende Straße schon mit einer relativ hohen Lärmimmission belastet sein sollte, welche den vom projektierten Betrieb typischerweise zu erwartenden Lärm regelm... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §14 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/05/0183 2 Stammrechtssatz Maßstab für die Lösung der Frage nach der Zulässigkeit eines Betriebes unter dem Blickwinkel der Flächenwidmung für die Baubehörde - anders als für die Gewerbebehörde - ist nicht ein in seinen Betriebsmit... mehr lesen...