Begründung: Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes - mangels erheblicher Rechtsfragen iSd § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig: Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes - mangels erheblicher Rechtsfragen iSd Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG nicht zulässig: Nach dem Inhalt der beiden letztwilligen Verfügungen hat die Erblasserin ihrem Gatten -... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner auf § 2 Abs 2 Z 3 AnfO gestützten Klage verband der Kläger den Antrag, diese Klage gemäß § 20 Abs 1 AnfO auf den mit Wohnungseigentum verbundenen 66/7813 Anteilen der Beklagten an der Liegenschaft EZ 389 Grundbuch M***** anzumerken; diesen Antrag bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 16. Jänner 1991. Mit Urteil vom 18.März 1991 erkannte das Erstgericht die Beklagte schuldig, die Exekutionsführung des Klägers zugunsten dessen vollstreckbaren Forderungen... mehr lesen...
Gabriele T. beantragte beim Bezirksgericht Bad Ischl auf Grund der von ihr dem Gerichte vorgelegten Amtsbestätigungen des Bezirksgerichtes Favoriten vom 10. Dezember 1956, 1 A 723/53-54, und vom 11. Dezember 1956, 1 A 346/54-65, die Einverleibung des Eigentumsrechtes auf den Liegenschaften EZ. 180 und 182 Katastralgemeinde A. In der Amtsbestätigung vom 10. Dezember 1956 bestätigte das Bezirksgericht Favoriten in der Verlassenschaftssache nach Elisabeth H., daß auf Grund des Ergebnisse... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §95 Abs1GBG 1955 §99JN §44
Rechtssatz: Eine Überweisung einer der im § 99 GBG angeführten Gesuche durch das Grundbuchsgericht an ein anderes Gericht darf nicht erfolgen, weil durch eine solche Überweisung der Gesuchsteller in seinem Rechte auf den ihm zukommenden Rang verletzt werden kann. Hält sich das Grundbuchsgericht für unzuständig, hat es das Grundbuchsgesuch abzuweisen und, soferne nicht eine der im § 99 Abs 2 GBG angeführ... mehr lesen...