Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der EZ 3594 und Baurechtseigentümerin der EZ 5933 jeweils GB ***** und errichtete auf diesen Liegenschaften eine Wohnhausanlage, die eine architektonische Einheit darstellt. Unter Vorlage des (mit ihr selbst abgeschlossenen) Vertrags vom 2. 2. 2010 beantragte sie die Einverleibung von Grunddienstbarkeiten zugunsten der in ihrem Eigentum bzw Baurechtseigentum stehenden Liegenschaften, wobei die jeweils andere Liegenschaft belastet sein... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitantragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin eines 138/4248-Anteils an der EZ 272 *****, der untrennbar mit Wohnungseigentum an W 17 verbunden ist. Mit Kaufvertrag vom 26.August 2009 verkaufte die durch den Erstantragsteller als ihren Alleingeschäftsführer vertretene Zweitantragstellerin diese Liegenschaft an den Erstantragsteller. Das Erstgericht wies den Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller ab. Das Rekursgericht bestätigt... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zwar den ordentlichen Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt, weil noch keine Judikatur des Obersten Gerichtshofs zur Frage vorliege, ob ein Verstoß gegen § 1371 ABGB einer Verkaufsabrede an eine kreditfinanzierende Bank auch dann zu vermuten sei, wenn sich aus den vorgelegten Urkunden nicht eindeutig eine Widerruflichkeit der Vollmacht ergebe bzw die Verwendung der Verkaufsvollmacht nicht ausschließlich zur Tilgung von im Z... mehr lesen...