B e g r ü n d u n g : Die betreibende Partei begehrte, ihr auf Grund des vollstreckbaren Versäumungsurteiles des Erstgerichtes vom 14.11.2007, 5 C 913/07z, - soweit im Rekursverfahren noch von Relevanz - die zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf die EZ ***** GB *****zu bewilligen. Dem Antrag war der Exekutionstitel mit Vollstreckbarkeitsbestätigung in Ablichtung angeschlossen. Mit dem nur insoweit angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht dieses Begehren mit der Begründung: ab, dass... mehr lesen...