Entscheidungen zu § 86 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

44 Dokumente

Entscheidungen 31-44 von 44

TE OGH 1992/5/26 5Ob63/92

Begründung: Im 15. Stück des Landesgesetzblattes für Wien, ausgegeben am 29. April 1991, wurden unter den Nummern 21 bis 25 fünf Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Assanierung von Wohngebieten nach dem Stadterneuerungsgesetz kundgemacht, wobei die zum Assanierungsgebiet gehörenden Grundstücke im einzelnen nach Einlagezahl und Grundstücknummer bezeichnet wurden. Mit dem vom Erstgericht zu 16 Nc 597/91 zu den Akten genommenen Antrag begehrte die Stadt Wien (durch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob57/92

Begründung: Im 15. Stück des Landesgesetzblattes für Wien, ausgegeben am 29. April 1991, sind unter den Nummern 21 bis 25 fünf Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Assanierung von Wohngebieten nach dem Stadterneuerungsgesetz kundgemacht, wobei die zum Assanierungsgebiet gehörenden Grundstücke im einzelnen nach Einlagezahl und Grundstücknummer bezeichnet wurden. Mit dem vom Erstgericht zu 16 Nc 597/91 zu den Akten genommenen Antrag begehrte die Stadt Wien (durch d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob72/92

Begründung: Im 15. Stück des Landesgesetzblattes für Wien, ausgegeben am 29. April 1991, sind unter den Nummern 21 bis 25 fünf Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Assanierung von Wohngebieten nach dem Stadterneuerungsgesetz kundgemacht, wobei die zum Assanierungsgebiet gehörenden Grundstücke im einzelnen nach Einlagezahl und Grundstücknummer bezeichnet wurden. Mit dem vom Erstgericht zu 16 Nc 597/91 zu den Akten genommenen Antrag begehrte die Stadt Wien (durch d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob60/92

Begründung: Im 15. Stück des Landesgesetzblattes für Wien, ausgegeben am 29. April 1991, sind unter den Nummern 21 bis 25 fünf Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Assanierung von Wohngebieten nach dem Stadterneuerungsgesetz kundgemacht, wobei die zum Assanierungsgebiet gehörenden Grundstücke im einzelnen nach Einlagezahl und Grundstücknummer bezeichnet wurden. Mit dem vom Erstgericht zu 16 Nc 597/91 zu den Akten genommenen Antrag begehrte die Stadt Wien (durch d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob61/92

Begründung: Im 15. Stück des Landesgesetzblattes für Wien, ausgegeben am 29. April 1991, wurden unter den Nummern 21 bis 25 fünf Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Assanierung von Wohngebieten nach dem Stadterneuerungsgesetz kundgemacht, wobei die zum Assanierungsgebiet gehörenden Grundstücke im einzelnen nach Einlagezahl und Grundstücknummer bezeichnet wurden. Mit dem vom Erstgericht zu 16 Nc 597/91 zu den Akten genommenen Antrag begehrte die Stadt Wien (durch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob75/92

Begründung: Im 15. Stück des Landesgesetzblattes für Wien, ausgegeben am 29. April 1991, sind unter den Nummern 21 bis 25 fünf Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Assanierung von Wohngebieten nach dem Stadterneuerungsgesetz kundgemacht, wobei die zum Assanierungsgebiet gehörenden Grundstücke im einzelnen nach Einlagezahl und Grundstücknummer bezeichnet wurden. Mit dem vom Erstgericht zu 16 Nc 597/91 zu den Akten genommenen Antrag begehrte die Stadt Wien (durch d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob76/92

Begründung: Im 15. Stück des Landesgesetzblattes für Wien, ausgegeben am 29. April 1991, wurden unter den Nummern 21 bis 25 fünf Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Assanierung von Wohngebieten nach dem Stadterneuerungsgesetz kundgemacht, wobei die zum Assanierungsgebiet gehörenden Grundstücke im einzelnen nach Einlagezahl und Grundstücknummer bezeichnet wurden. Mit dem vom Erstgericht zu 16 Nc 597/91 zu den Akten genommenen Antrag begehrte die Stadt Wien (durch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob62/92

Begründung: Im 15. Stück des Landesgesetzblattes für Wien, ausgegeben am 29. April 1991, sind unter den Nummern 21 bis 25 fünf Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Assanierung von Wohngebieten nach dem Stadterneuerungsgesetz kundgemacht, wobei die zum Assanierungsgebiet gehörenden Grundstücke im einzelnen nach Einlagezahl und Grundstücknummer bezeichnet wurden. Mit dem vom Erstgericht zu 16 Nc 597/91 zu den Akten genommenen Antrag begehrte die Stadt Wien (durch d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob71/92

Begründung: Im 15. Stück des Landesgesetzblattes für Wien, ausgegeben am 29. April 1991, sind unter den Nummern 21 bis 25 fünf Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Assanierung von Wohngebieten nach dem Stadterneuerungsgesetz kundgemacht, wobei die zum Assanierungsgebiet gehörenden Grundstücke im einzelnen nach Einlagezahl und Grundstücknummer bezeichnet wurden. Mit dem vom Erstgericht zu 16 Nc 597/91 zu den Akten genommenen Antrag begehrte die Stadt Wien (durch d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob77/92

Begründung: Im 15. Stück des Landesgesetzblattes für Wien, ausgegeben am 29. April 1991, sind unter den Nummern 21 bis 25 fünf Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Assanierung von Wohngebieten nach dem Stadterneuerungsgesetz kundgemacht, wobei die zum Assanierungsgebiet gehörenden Grundstücke im einzelnen nach Einlagezahl und Grundstücknummer bezeichnet wurden. Mit dem vom Erstgericht zu 16 Nc 597/91 zu den Akten genommenen Antrag begehrte die Stadt Wien (durch d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob65/92

Begründung: Im 15. Stück des Landesgestzblattes für Wien, ausgegeben am 29. April 1991, sind unter den Nummern 21 bis 25 fünf Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Assanierung von Wohngebieten nach dem Stadterneuerungsgesetz kundgemacht, wobei die zum Assanierungsgebiet gehörenden Grundstücke im einzelnen nach Einlagezahl und Grundstücknummer bezeichnet wurden. Mit dem vom Erstgericht zu 16 Nc 597/91 zu den Akten genommenen Antrag begehrte die Stadt Wien (durch de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob64/92

Begründung: Im 15.Stück des Landesgesetzblattes für Wien ausgegeben am 29. April 1991, unter den Nummern 21 bis 25 wurden fünf Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Assanierung von Wohngebieten nach dem Stadterneuerungsgesetz kundgemacht, wobei die zum Assanierungsgebiet gehörenden Grundstücke im einzelnen nach Einlagezahl und Grundstücknummer bezeichnet wurden. Mit dem vom Erstgericht zu 16 Nc 597/91 zu den Akten genommenen Antrag begehrte die Stadt Wien (Magistr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob74/92

Begründung: Im 15. Stück des Landesgesetzblattes für Wien, ausgegeben am 29. April 1991, unter den Nummern 21 bis 25 wurden fünf Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Assanierung von Wohngebieten nach dem Stadterneuerungsgesetz kundgemacht, wobei die zum Assanierungsgebiet gehörenden Grundstücke im einzelnen nach Einlagezahl und Grundstücknummer bezeichnet wurden. Mit dem vom Erstgericht zu 16 Nc 597/91 zu den Akten genommenen Antrag begehrte die Stadt Wien (Magis... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob79/92

Begründung: Im 15. Stück des Landesgesetzblattes für Wien, ausgegeben am 29. April 1991, sind unter den Nummern 21 bis 25 fünf Verordnungen der Wiener Landesregierung betreffend die Assanierung von Wohngebieten nach dem Stadterneuerungsgesetz kundgemacht, wobei die zum Assanierungsgebiet gehörenden Grundstücke im einzelnen nach Einlagezahl und Grundstücknummer bezeichnet wurden. Mit dem vom Erstgericht zu 16 Nc 597/91 zu den Akten genommenen Antrag begehrte die Stadt Wien (durch d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

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