Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss den Antrag, einen näher bezeichneten (aus zwei Teilen bestehenden) Beschluss der Eigentümergemeinschaft für unwirksam zu erklären, abgewiesen (zum Sachverhalt vgl die in dieser außerstreitigen Wohnrechtssache ergangene Vorentscheidung 5 Ob 164/07i = wobl 2008/72 [zust Call] = MietSlg LIX/24 = immolex 2008/81). Das Rekursgericht hat mit dem nunmehr angefochtenen Sachbeschluss (ua) ausgesprochen, dass der zweite T... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die im Grundbuch einverleibte Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehören (ua) die GST-NR 1026/2 und 1037/2. Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind sub C-LNR 2a die „Dienstbarkeit der Führung, Benützung und Erhaltung einer elektrischen Hochspannungsfernleitung auf Gst 1026/2 1037/7 gem Dienstbarkeitsvertrag 1932-08-29 für EZ 56" und sub C-LNR 3a die „Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens a... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist Alleineigentümerin der im
Kopf: genannten Liegenschaft (bestehend aus zwei Grundstücken, und zwar Wald mit 12.802 m² und Baufläche mit 312 m² samt einem darauf befindlichen Wohnhaus), die zu C-LNR 2a mit einem Fruchtgenussrecht gemäß Punkt Fünftens des Übergabsvertrags vom 1. Dezember 2000 für ihren Großvater belastet ist; dieser Vertragspunkt nimmt vom Fruchtgenuss das Waldgrundstück aus. Zugunsten des Großvaters ist weiters ein Belastungs- ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ ***** und EZ *****. Sie unterfertigte beglaubigt am 17. Oktober 2007 eine „Verkaufsvollmacht“ mit folgendem Inhalt: „Die gefertigte Hermine L***** [...], ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaften EZ *****, [...], sowie EZ ***** [...]. Frau Hermine L***** [...], bevollmächtigt die R***** registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, [...], hiermit für sich und ihre Rechtsnachfolger, die... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 223 Grundbuch *****. Er unterfertigte notariell beglaubigt am 30. 7. 2007 eine „Vollmacht zur Veräußerung von Liegenschaften" mit folgendem Inhalt: „Der Genannte bevollmächtigt und ermächtigt hiermit für sich und seine Rechtsnachfolger die *****bank ***** reg.Gen.mbH ***** im Folgenden kurz Vollmachtnehmerin genannt, die vorbezeichnete Liegenschaft ganz oder zum Teile und an wen immer im Kauf- oder Tauschwege zu verä... mehr lesen...
Norm: GBG §35GBG §77 Abs1GBG §77 Abs2GBG §94 Abs1 Z2GBG §96 Abs2
Rechtssatz: Wird die Einverleibung einer Dienstbarkeit zum Nachteil des Antragstellers begehrt, dann muss der Einschreiter gemäß § 77 Abs 1 GBG dartun, dass er zur Anbringung von Grundbuchsgesuchen befugt sei. Die Berufung auf „die erteilte Vollmacht" lässt die Unterscheidung zwischen § 77 Abs 1 und 2 GBG offen. Ohne die Berufung auf eine besondere Vollmacht im Sinn des § 77 Abs 1... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller und die Zweitantragstellerin sind jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 3253 GB ***** bestehend aus GST-NR 2274/1. Der Drittantragsteller und die Viertantragstellerin sind jeweils Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 2509 GB ***** bestehend aus GST-NR 2269/3. Die Antragsteller begehrten aufgrund des Dienstbarkeitsvertrags vom 13. 6./30. 7. 2007 ob der Liegenschaft EZ 3253 GB ***** die Einverleibung der Dienstbarkeit des Parkplatzes gemäß Pun... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Zweitantragsteller sind jeweils grundbücherliche Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 24 GB *****. Diese Liegenschaft besteht ua aus dem GST-NR 1733 Benützungsart „Wald". Der Drittantragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 142 GB *****. Diese Liegenschaft besteht ua aus dem GST-NR 2051/1 mit der Benützungsart „Alpe" und „Wald". Der Viertantragsteller ist grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 192 GB *****. D... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** bestehend aus dem GST-NR 281. Beim Erstgericht am 4. 6. 2004 zu TZ 6372/04 einlangend stellte die a***** Rechtsanwälte GmbH (FN 227092i) in Vertretung aller Antragsteller unter Berufung auf „Vollmacht gem. §§ 77 GBG und 30/2 ZPO" den Antrag auf Einverleibung eines Pfandrechts im Höchstbetrag von 2,405.000 Euro für die Sparkasse K*****, T***** Sparkasse *****, ob der Liegenschaft EZ *****. Als Grundlage für... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft begehrt von der beklagten Mit- und Wohnungseigentümerin klagsweise den Betrag von EUR 1.511,56 aus dem Titel rückständiger Bewirtschaftungskosten im Zeitraum Mai 2001 bis September 2001 und verband mit dieser Mahnklage einen Antrag auf Anmerkung der Klage nach § 13c Abs 3 und 4 WEG bei den 94/1369 Anteilen der Beklagten an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. In der Klage wird das Vertretungsverhältnis der klagenden Wohn... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses Klammergasse 2/Schlagergasse 7 vom beklagten Masseverwalter der (Mehrheits-)Mit- und Wohnungseigentümerin die Bezahlung des Klagsbetrages als Schadenersatz aus von ihr veranlasster unbefugter Bauführung. Für die Forderung bestehe ein Vorzugspfandrecht gemäß § 13c WEG. In der Klage berief sich der Klagevertreter darauf, dass ihm die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten durch die... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 14. 5. 2001 begehrte die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses ***** vom beklagten Mit- und Wohnungseigentümer Zahlung von S 5.271,59 sA an rückständigen Bewirtschaftungskosten für die Monate März bis Mai 2001. Gleichzeitig mit der Klage werde der Antrag auf Anmerkung dieser Klage im Grundbuch ob den 172/10.285 Anteilen des Beklagten auf der EZ ***** Grundbuch ***** gestellt. In der Klage berief sich der Rechtsanwalt Dr. Roland K***** auf eine ihm ertei... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** geborene Johann H***** ist grundbücherlicher Eigentümer von 651/10000 mit Wohnungseigentum an W 11 verbundenen Anteilen der Liegenschaft EZ ***** (B-LNR 19). Am 5. 2. 1999 stellte er der R***** reg. GenmbH folgende notariell beglaubigte "Vollmacht zur Veräußerung von Liegenschaften" aus: "Johann H***** ... ist Eigentümer der ... Liegenschaft ... Der Genannte bevollmächtigt und ermächtigt nunmehr für sich und seine Rechtsnachfolger die R***** reg. GenmbH, im ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab folgende Vorgeschichte wieder: Mit Beschluss vom 5. 11. 1999 hat das Erstgericht zu Uh 19/99 (TZ 9796/99) über Antrag des Josef E***** und der Ludwig E***** GmbH & Co KG die Hinterlegung eines notariellen Gesellschaftsvertrages in die Sammlung der bei Gericht hinterlegten und eingereihten Urkunden zum Erwerb des Eigentumsrechts an dem in keinem Grundbuch eingetragenen, auf dem dem Josef E***** zur Gänze gehörenden Grundstück 1946/4 der EZ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zutreffend hat das Rekursgericht erkannt, dass der erleichterte Vollmachtsnachweis nach § 30 Abs 2 ZPO und § 8 Abs 1 Satz 2 RAO im Grundbuchsverfahren nur für die Einschreitervollmacht, nicht jedoch für die in § 31 GBG geregelte Verfügungsvollmacht gilt. Das wurde in der Judikatur bereits klargestellt (SZ 58/74; SZ 69/242 mwN). Auch die hier zu Handen des für die Erstantragstellerin einschreitenden Rechtsanwalts begehrt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 77 Abs 1 GBG muß im Grundbuchsverfahren dargetan sein, daß derjenige, der im Namen eines anderen einschreitet, hiezu befugt ist. Dies geschieht grundsätzlich durch urkundlichen Nachweis der Einschreitervollmacht. Schreitet jedoch ein Rechtsanwalt oder ein Notar ein, so ersetzt gemäß § 30 Abs 2 ZPO dessen Berufung auf die ihm erteilte Bevollmächtigung diesen urkundlichen Nachweis. Diese Gesetzesbestimmung ist näml... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die Vollmacht des Einschreiters gemäß § 77 Abs 1 GBG nicht ausreichend ausgewiesen ist, weil nach dem Rechtsmittelbegehren auch Eintragungen zu Lasten des Antragstellers (Machtgebers) erfolgen sollen und somit der Ausnahmefall des § 77 Abs 2 GBG nicht vorliegt (vgl NZ 1993, 21/253). Schon aus diesem Grund ist der Revisionsrekurs zurückzuweisen (vgl NZ 1970, 45; NZ 1975, 171; 5 Ob 41/83 ua; zulet... mehr lesen...
Begründung: Über Anregung der Eigentümerin der mit der Dienstbarkeit der Nichtverbauung bestimmter Grundstücke belasteten Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** ordnete das Erstgericht die Löschung dieser Dienstbarkeit in der Einlage dieser Liegenschaft sowie die Löschung der der korrespondierenden Eintragung in der das herrschende Grundstück betreffenden Grundbuchseinlage an, weil die Dienstbarkeit nach den beim Grundbuchsgericht erliegenden Urkunden offenkundig gegenstandslos... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat am 12. November 1991 beim Bezirksgericht Linz um die Einverleibung seines Eigentumsrechtes an einem mit Wohnungseigentum verbundenen Mindestanteil der EZ ***** des Grundbuches ***** K***** ersucht, dazu noch um die Löschung eines Pfandrechtes der Ö***** AG und um die Einverleibung einer Höchstbetragshypothek für die Bank ***** O*****. Er ließ sich dabei von einem nach der Unterschrift nicht eindeutig identifizierbaren Rechtsanwalt vertreten und erkl... mehr lesen...
Begründung: In Wien besteht die serbische griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum heiligen Sava. Ihr Bestand als staatlich anerkannte Einrichtung der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich wird im § 4 Abs 1 des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1967 über äußere Rechtsverhältnisse der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich, BGBl. Nr. 229, (kurz OrthG) ausdrücklich anerkannt; sie genießt für die Dauer ihres Bestandes die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Re... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Anmeldungsbogens Nr.292/80 und des Planes Nr.313/80 hat das Erstgericht zu GZl.1838/82 gemäß §§ 15 ff. LiegTeilG im Grundbuch der KG Telfs unter anderem folgende Änderung von Amts wegen angeordnet: 'In EZ 631 II wird aus der Bauparzelle 38 das Trennstück 3 von 51 m 2 abgeschrieben und mit der Grundparzelle 4709/11 in EZ 1387 II vereinigt.' Auf Grund des zwischen Johann C als Verkäufer und Anton B als Käufer abgeschlossenen Kaufvertrages hat das Erstgericht... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat seine Entscheidung mit dem Mangel des Nachweises der Einschreiterbefugnis (Vollmacht) des für die Antragsteller eingeschrittenen Rechtsanwaltes begründet; es äußerte in Ablehnung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes NZ 1984, 33 die Ansicht, daß § 30 Abs. 2 ZPO in Grundbuchsachen unanwendbar sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von den Antragstellern eingebrachte Rekurs ist zulässig und berechtigt. Der Auffassung des... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 31.Jänner 1985 ordnete das Erstgericht auf Antrag des Peter A an, daß im C-Blatt der dem Franz B gehörigen Liegenschaft EZ 143 KG Zeltschach auf Grund des rechtskräftigen Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes St. Veit/Glan vom 28. November 1984, 4 C 997/84, die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes über die Parzellen Nr.2054 LN, 2055 LN und 2057 LN zugunsten des jeweiligen Eigentümers der Liegenschaft EZ 142 KG Zeltschach einverleibt und dieses Recht... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines Vergleiches des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 2.9.1983, 48 C 283/82, beantragte die betreibende Partei zur Hereinbringung von 102.000,35 S s.A. beim Bezirksgericht Judenburg (als angeblichem Wohnsitzgericht der verpflichteten Partei) unter anderem die Bewilligung der Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung auf den 13/24-Anteilen der verpflichteten Partei an EZ 1501 KG Margareten des Grundbuches Innere Stadt Wien. Der Antrag wurde vom... mehr lesen...