Begründung: Mit Beschluss vom 18. 4. 2000 bewilligte das Bezirksgerichts Innere Stadt Wien im Verfahren 72 E ***** der betreibenden Partei aufgrund des Sicherstellungsauftrages des Finanzamtes für den ***** und ***** Bezirk Wien, S***** und G***** vom 12. 4. 2000 zur Sicherstellung der Forderung an Umsatz- und Einkommenssteuer über ATS 904.561 sA (1996 bis 1998) die Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung des Pfandrechtes hinsichtlich des 1/3-Anteiles des Verpflichteten, Mag. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft; die Klägerin ist Alleineigentümerin der Nachbarliegenschaft, welche sie von der früheren Eigentümerin aufgrund des Schenkungsvertrages auf den Todesfall vom 2. 8. 1995 erworben hat. Die Geschenkgeberin starb am 27. 4. 1997. Der im Hinblick auf die Schenkung auf den Todesfall verbliebene Nachlass von 400 S wurde der Klägerin auf Abschlag ihrer Forderungen für Begräbniskosten an Zahlungs Statt überl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §71
Rechtssatz: Im Vertrauen auf das Grundbuch ist nur der entgeltliche Erwerber der Liegenschaft geschützt. Wem eine Liegenschaft geschenkt wurde, der kann sich nicht darauf berufen, er hätte mangels grundbücherlicher Eintragung von einer Belastung der Liegenschaft nichts gewusst. Entscheidungstexte 4 Ob 189/02a Entscheidungstext OGH 18.02.2003 4 Ob 189/02a ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Von einer Landesstraße zweigt ein in der Natur auf mehrere 100 m ausgebildeter Weg (in der Folge: Zufahrtsweg) ab. Dieser Zufahrtsweg verläuft geradlinig über 10 Grundstücke jeweils entlang deren nordwestlicher Grenze. Er quert zunächst das an die Landesstraße anrainende Grundstück 211/2 und dann der Reihe nach die Grundstücke 211/1, 213/1, 213/2 und 213/3. Das Eckgrundstück 211/2 gehört zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ 150. Die Klägerin ist Miteigentümerin... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §63 Abs2GBG §71
Rechtssatz: Der Anspruch auf Löschung einer materiell unrichtigen Grundbuchseintragung bleibt dem durch diese Belasteten gegenüber einem Geschenknehmer oder Vermächtnisnehmer in gleicher Weise gewahrt wie gegenüber dessen Geschenkgeber oder Erblasser. Entscheidungstexte 6 Ob 737/87 Entscheidungstext OGH 21.12.1989 6 Ob 737/87 Veröff: SZ 62... mehr lesen...