Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am XXXX 2019 brachte die mitbeteiligte Partei eine Beschwerde nach dem Datenschutzgesetz (DSG) ein, worin zusammengefasst vorgebracht wurde, die (nunmehrige) Beschwerdeführerin habe der mitbeteiligten Partei bereits mehrmals, zuletzt am XXXX 2018, an deren Privatadresse Briefe gesendet, in denen sie Interesse am Erwerb der Liegenschaft der mitbeteiligten Partei bekundet habe. Im Hinblick auf die wiederholte Zusendung derartiger Schreiben s... mehr lesen...