Entscheidungen zu § 52 Abs. 2 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2005/2/28 5Ob209/04b

Begründung: Der Antragsteller ist zu 295/11999 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 511 GB *****, womit Wohnungseigentum am Geschäft 1 verbunden ist. Er wurde zu TZ 5350/2003 aufgrund eines Kaufvertrags vom 24. 10. 2002 mit seinem Wohnungseigentum verbüchert. Er ist somit nach Inkrafttreten des § 17 WEG 2002 am 1. 7. 2002 Einzelrechtsnachfolger des früheren Wohnungseigentümers des Objekts 1 geworden. Der Antragsteller ist zu 295/11999 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.02.2005

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