Entscheidungen zu § 14 Abs. 2ABGB GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2010/4/28 3Ob48/10w

Begründung: 1989 hatte die Rechtsvorgängerin der Beklagten (im Folgenden nur mehr: „Beklagte“) dem (mittlerweile geschiedenen) Ehegatten der Klägerin Kredit gewährt. Am 23. September 1991 schlossen die Klägerin und ihr Ehegatte mit der Beklagten einen Pfandbestellungsvertrag, in dem sie dieser an der je zur Hälfte in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von 560.000 ATS (= 40.696,79 EUR) zur Sicherstellung aller Forderungen einräumten, die der Bek... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.04.2010

TE OGH 2009/11/10 5Ob87/09v

Begründung: Die ursprünglich klagende Verlassenschaft war bücherliche Eigentümerin von vier in der Klage näher bezeichneten Liegenschaften. Drei dieser Liegenschaften stehen jetzt im Eigentum der nunmehrigen Klägerin als eingeantworteter Anerbin, die vierte Liegenschaft wurde in der Zwischenzeit veräußert. Die Beklagte räumte zwischen 1991 und 1998 der späteren Erblasserin - in einem Fall als Mitschuldnerin mit dem Kreditnehmer J***** R***** - zwei Abstattungskredite und einen Kon... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.11.2009

TE OGH 2009/9/28 2Ob104/09x

Entscheidungsgründe: Ob einer im Eigentum von Kurt P*****, dem Ehemann der Klägerin, stehenden Liegenschaft ist unter C-LNR 12a ein Pfandrecht mit dem Höchstbetrag von 350.000 EUR zugunsten der beklagten Bank und zu C-LNR 18 ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten der Klägerin einverleibt. Über das Vermögen des Liegenschaftseigentümers wurde mit Beschluss des Landesgerichts Linz vom 24. 11. 2005 der Konkurs eröffnet und die Konkurseröffnung im Grundbuch angemerkt. Die Bek... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.09.2009

TE OGH 2009/3/24 5Ob10/09w

Begründung: Ob der EZ ***** GB 83020 Wörgl-Kufstein ist zu B-LNR 60 und 61 das mit Wohnungseigentum an Top 44 verbundene Eigentumsrecht für Petra und Helmut F***** einverleibt. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist ob diesen Anteilen zu C-LNR 120a zu Gunsten der Antragstellerin das Pfandrecht im Höchstbetrag von 97.500 EUR einverleibt. Unter Vorlage einer als „Berichtigungsurkunde" bezeichneten Erklärung vom 2. Mai 2008 begehrt die Antragstellerin, beim Pfandrecht C-LNR 120a die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.03.2009

Entscheidungen 1-4 von 4

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