Begründung: In der gegenständlichen Grundbuchssache hat das Rekursgericht zwar selbst die Rechtsansicht vertreten, dass den grundbücherlichen Eigentümern (Antragstellern) gegen die Ablehnung einer Grundbuchsbereinigung nach § 130 GBG keine Rechtsmittellegitimation zukommt und dass ihr diesbezügliches Begehren (in dem es um die Löschung einer vermeintlich nichtigen, zu Unrecht bewilligten Grundbuchseintragung geht) nicht dem Tatbestand einer Berichtigung des Grundbuchs auf Ansuchen ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Rechtsmittelwerber sind Miteigentümer einer Seeliegenschaft. Das Erstgericht wies das Grundbuchsgesuch des Antragstellers auf Einverleibung des Eigentumsrechtes an zwei weiteren, von ihm gekauften Liegenschaftsanteilen sowie der Löschung des Vorkaufsrechtes an einem dieser Anteile ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Antragstellers Folge und bewilligte die begehrten Eintragungen. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein österreichischer Staatsbürger, hat am 6.3.1980 die Vaterschaft zu dem von der deutschen Staatsangehörigen Irene Karoline M*** am 26.1.1980 in München geborenen beklagten Kind vor dem Stadtjugendamt München anerkannt. Am 11.4.1980 haben der Kläger und die Mutter des beklagten Kindes vor dem Standesamt I München die Ehe geschlossen. Diese Ehe wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 12.1.1984 gemäß § 55 a EheG geschieden; dieser Beschluß ist a... mehr lesen...
Josefine L ist zu 5/8 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 985 KG W Grundbuch des Bezirksgerichtes Klagenfurt, mit dem Haus Klagenfurt, M-Straße 2. Mit Vereinbarung vom 21. Mai 1970 räumte Josefine L der K-Bank hinsichtlich ihrer 5/8 Anteile an der EZ 985 KG W in Sinne der Bestimmungen der §§ 1072 ff. ABGB für alle Veräußerungsfälle das Vorkaufsrecht ein. Josefine L erteilte die ausdrückliche Bewilligung, daß bei ihren Liegenschaftsanteilen an der Liegenschaft... mehr lesen...
Bezüglich der EZ X wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 18. November 1969 auf Grund der Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 8. November 1969 die Einverleibung des Pfandrechtes für die Darlehensforderung der Raiffeisenkasse K von 230.000 S, 2.5% Zinsen, 8% Verzugszinsen und einer Nebengebührenkaution von 23.000 S bewilligt und unter COZ 84 eingetragen. Das Erstgericht ordnete nun mit dem Beschluß vom 11. März 1975 gemäß § 130 GBG von Amts wegen die Löschung dieses Pfandrechte... mehr lesen...
Norm: GBG §130GBG §134 litd
Rechtssatz: § 134 lit d GBG bezieht sich nicht auf das Verfahren zur Löschung unzulässiger Eintragungen (§ 130 GBG); daher sind nur die grundbuchsrechtlichen Rechtsmittelbestimmungen anzuwenden (Ablehnung der gegenteiligen Ansicht Feils). Entscheidungstexte 5 Ob 237/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 5 Ob 237/75 ... mehr lesen...
Norm: GBG §131GBG §134 litd
Rechtssatz: Bezüglich der verfügten Löschung einer gegenstandslos gewordenen Eintragung sind nach § 134 lit d GBG die Rechtsmittelbestimmungen des GBG anzuwenden (zB bei Beschlüssen nach § 133 Abs 1 lit c GBG). - Die erweiterten Rechtsmittelmöglichkeiten des AußStrG sind auf sonstige Entscheidungen im Verfahren wegen Löschung gegenstandloser Eintragungen anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §132 Abs2GBG §134
Rechtssatz: Die vom Rekursgericht verfügte Aufhebung eines amtswegigen Löschungsbeschlusses kann nicht angefochten werden. Entscheidungstexte 7 Ob 106/57 Entscheidungstext OGH 13.03.1957 7 Ob 106/57 Veröff: JBl 1968,24 5 Ob 61/67 Entscheidungstext OGH 22.03.1967 5 Ob 61/67 Veröff: EvBl 1967/... mehr lesen...
Norm: GBG §132 Abs2GBG §134
Rechtssatz: Die Entscheidung des Grundbuchsgerichtes, ob das Verfahren zur Löschung gegenstandsloser Eintragungen einzuleiten und durchzuführen ist, ergeht nach freiem Ermessen und ist unanfechtbar. Dasselbe gilt, wenn die Ablehnung der angeregten Löschung erst in zweiter Instanz erfolgt (vgl auch SZ 24/193). (Ebenso früher: 3 Ob 46/52, 3 Ob 534/53, 2 Ob 78/54, 3 Ob 823/54). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Grundbuchsgericht bewilligte die Einverleibung des Eigentumsrechtes der antragstellenden Gemeinde ob der Liegenschaft EZ. 55, Katastralgemeinde W. Über Rekurs der Freiwilligen Feuerwehr W., der früheren Eigentümerin, bestätigte das Rekursgericht diesen Beschluß. Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs der Freiwilligen Feuerwehr W. zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Revisionsrekurs richtet sich gegen den Beschluß des Rekurs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1GBG §130GBG §134GBG §136
Rechtssatz: Im Verfahren nach der GBNov 1942 sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften der §§ 126 ff GBG anzuwenden. § 16 AußStrG ist unanwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 9/51 Entscheidungstext OGH 17.01.1951 3 Ob 9/51 Veröff: SZ 29/20 2 Ob 560/54 Entscheidungstext OGH 01.0... mehr lesen...