Begründung: Die klagende Partei räumte dem Beklagten mit Vereinbarung vom 27. 11. 1996 ein Geschäftskonto ein. Auf diesem Konto stieg im Laufe der Jahre das Obligo immer mehr an. Zur Sicherstellung aller vergangenen und künftigen Forderungen der Klägerin verpfändete der Beklagte am 13. 6. 2007 seine bei der Aspecta Lebensversicherungs AG bestehende Lebensversicherung, die er am 1. 12. 2003 mit einer Laufzeit von 28 Jahren und einer Prämiensumme von 40.117,32 EUR bei monatlichen Präm... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verpflichtete sich (zur ungeteilten Hand mit ihrem damaligen Lebensgefährten) mit prätorischem gerichtlichen Vergleich vom 7. Juni 2001, einen Tag vor der anberaumten Versteigerungstagsatzung in einem von der beklagten Bank gegen den Hauptschuldner, dessen Kredit bei dieser zum 31. März 2001 mit 2,653.298 S unberichtigt aushaftete, „zur Vermeidung dieser Zwangsvollstreckung" der Bank bis zu einem bestimmten Tag 1 Mio S samt Anhang zu zahlen. Während die bekl... mehr lesen...
Begründung: Die im Oppositionsstreit beklagte Bank hatte einem Unternehmen Kredit gewährt. Der Oppositionskläger übernahm eine Wechselbürgschaft und wurde mit der zu AZ 12 Cg 102/95h des Handelsgerichts Wien eingebrachten Klage in Anspruch genommen. Der Wechsel war auf eine Summe von 11,153.190,42 S ausgefüllt worden. Mit dem gerichtlichen Vergleich vom 20. Februar 1996 verpflichtete sich der Beklagte zur Zahlung des eingeklagten Betrags von 2 Mio S. Der beklagten Partei wurde aufg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klage war ursprünglich gegen zwei beklagte Parteien gerichtet, und zwar gegen die B***** GmbH als erstbeklagte Partei und gegen die nunmehrige (allein) Beklagte als zweitbeklagte Partei. Der Klage gegen die erstbeklagte Partei auf Zahlung von S 5,225.657 sA wurde mit insoweit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Erstgerichtes vom 27. 5. 1997, 7 Cg 49/95z-34, stattgegeben. Die klagende Bank gewährte der B***** GmbH zu Kontonummer 3110590-0000 mit Kredi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist zwar, daß es offensichtlich weder Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes noch Lehrmeinungen gibt, wonach sich der Sicherungszessionar eines Bestandrechtes so behandeln lassen müßte, als hätte er im Zeitpunkt der Abtretung eine Zahlung in der Höhe des Schätzwertes dieses Rechtes erhalten, wenn der Verkauf des übertragenen Rechtes und eine Abdeckung der besicherten Forderung aus den Erträgnissen nicht mögli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In der Tagsatzung des BG Schwechat vom 20.8.1984, E 27/82, über die Verteilung des Meistbots der am 8.9.1983 um 4,300.000,--- S zugeschlagenen Liegenschaft EZ 1347 KG Himberg erhob der Kläger, für dessen vollstreckbare Forderung von 31.812,60 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 1.516,16 S unter CLNR 27 und für dessen vollstreckbare Forderung von 119.575,44 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 36.611,79 S und 4.627,70 S unter CLNR 31 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §457EO §222 aGBG §15 Abs2GBG §106 ff
Rechtssatz: Wenn dem Gläubiger für dieselbe Forderung mehrere Sicherheiten zustehen, haftet grundsätzlich jede Sicherheit für die ganze Forderung und der Gläubiger kann frei entscheiden, welche Sicherheit er zunächst in Anspruch nimmt oder ob er etwa mehrere Sicherheiten gleichzeitig durchsetzen will. Entscheidungstexte 3 Ob 123/85 Entsche... mehr lesen...