Entscheidungsgründe: Zu I.: Zu römisch eins.: Die Klägerin beantragte die Berichtigung ihrer Parteibezeichnung unter Vorlage eines Auszugs aus dem Firmenbuch. Dieser Auszug belegt die Richtigkeit ihres Vorbringens, wonach „D***** AG" als übertragende Gesellschaft mit der „B***** AG" als übernehmende Gesellschaft verschmolzen wurde. Die „B***** AG" ist sohin Gesamtrechtsnachfolgerin der klagenden Partei. In den Fällen gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge ist einem Antrag... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleinerbe nach der am 29. 10. 1995 verstorbenen Erblasserin und als solcher nunmehr Eigentümer einer Liegenschaft mit Haus im 13. Wiener Gemeindebezirk. Am 9. 11. 1995 nahm der Neffe der Verstorbenen einen - in der Zeit vom 5. 11. bis 9. 11. 1995 verübten - Einbruch in das Haus der Erblasserin wahr. Er erstattete Anzeige bei der Polizei und sprach danach beim Bezirksgericht Hietzing vor. Dort wurde ihm mitgeteilt, es sei beabsichtigt, den Nebeninterveni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei beantragte am 12. 12. 1995 beim Österreichischen Patentamt die Registrierung einer Wortbildmarke. Am 16. 2. 1996 wurde diese Marke in das österreichische (nationale) Markenregister eingetragen. Am 24. 5. 1996 beantragte die klagende Partei beim Patentamt die internationale Registrierung dieser Marke. Die zuständige Sachbearbeiterin der internationalen Abteilung des Österreichischen Patentamts forderte den Akt über die nationale Registrierun... mehr lesen...
Norm: GBG §105
Rechtssatz: Die Anmerkung der Simultanhaftung ist auch möglich, wenn das Pfandrecht für dieselbe Forderung in der einen Einlage einverbleibt, in der anderen aber nur vorgemerkt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 125/88 Entscheidungstext OGH 19.10.1988 3 Ob 125/88 Veröff: ÖBA 1989,627 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: GBG §105
Rechtssatz: Anmerkung der Simultanhaftung im Umfang der Übereinstimmung, wenn eine Liegenschaft für einen größeren Betrag und die andere Liegenschaft für einen kleineren Betrag derselben Forderung haftet. Entscheidungstexte 3 Ob 125/88 Entscheidungstext OGH 19.10.1988 3 Ob 125/88 Veröff: ÖBA 1989,627 European Case... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1AHG §2 Abs2GBG §15GBG §105 ff
Rechtssatz: Eine Urgenz betreffend die Nachholung der Einverleibung des Pfandrechtes in der Nebeneinlage bei einem Simultanpfandrecht fällt unter den weiteren Rechtsmittelbegriff des § 2 AHG; sie kann geeignet sein, ein allfälliges Versehen rechtzeitig aufzuklären. Entscheidungstexte 1 Ob 16/78 Entscheidungstext OGH 18.10.1978 1 Ob 16/78... mehr lesen...
Norm: BGB §1144GBG §105StV Art22
Rechtssatz: Simultanbriefhypothek auf Liegenschaft in Österreich und die DDR, Forderungsübergang nach Art 22 StV. Der Gläubiger hat im Falle der Briefhypothek dem Eigentümer bei Zahlung der Schuld auch den Hypothekenbrief zu übergeben. Entscheidungstexte 7 Ob 36/67 Entscheidungstext OGH 19.04.1967 7 Ob 36/67 Veröff: EvBl 1967/431 S 630 ... mehr lesen...