Adolf I. brachte am 22. Dezember 1952 gegen Theodor I. beim Bezirksgericht K. zu C 429/52 eine Klage mit Antrag auf Bewilligung einer einstweiligen Verfügung durch Erlassung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes ob der EZ. 513/II KG. K. des Theodor I. ein. Diese Klage langte nur in der Streitabteilung ein. Nach Vernehmung von Auskunftspersonen zum Antrage von Bewilligung der einstweiligen Verfügung erließ der Richter mit Beschluß vom 29. Dezember 1952 die beantragte einstweilige ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z3 II3GBG §104 Abs3JN §1 DVh
Rechtssatz: Nicht über jeden Berichtigungsantrag nach § 104 GBG ist im Außerstreitverfahren zu entscheiden. Über die Frage des richtigen Ranges eines konkurrierenden Veräußerungs- und Belastungsverbotes und der Ranganmerkung der Veräußerung kann im Falle mangelnder Einigung nur im streitigen Verfahren entschieden werden. Zum Wesen der Berichtigung nach § 104 GBG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...