Norm: EKHG §15VersVG §155 Abs1VersVG §156 Abs3
Rechtssatz: Bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz angefallene Verdienstentgangsbeträge sind bei der Kürzung nach § 155 Abs 1 VersVG als Kapitalsforderungen und nicht als Rentenforderungen zu behandeln. Entscheidungstexte 7 Ob 25/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob 25/78 Veröff: SZ 51/63 ... mehr lesen...
Norm: AKHB Art3 Abs1EKHG §15VersVG §155VersVG §156
Rechtssatz: Eine Bevorzugung der Kapitalforderungen vor den Rentenforderungen ist bei einer über die Mindestversicherungssumme hinausgehenden Summe nicht vorgesehen. Darüber hinaus müssen alle Forderungen gleich behandelt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 25/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob 25/78 Veröff: SZ 51/63 ... mehr lesen...
Der Erstbeklagte war am 15. April 1974 mit seinem PKW bei der Zweitbeklagten gegen Haftpflicht versichert. Die Versicherungssumme für Personenschäden betrug 2 000 000 S. An diesem Tage verschuldete er mit dem PKW einen Verkehrsunfall, bei dem die damals 18jährige Klägerin als seine Beifahrerin schwere Verletzungen erlitt. Sie erlitt neben zahlreichen Brüchen eine Querschnittslähmung. Sie kann die Gliedmaßen nicht bewegen, ist ständig an den Rollstuhl gefesselt und kann weder die Nahru... mehr lesen...
Der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherte PKW geriet am 17. Juli 1971 in einer Kurve von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Helmut G erlitt als Insasse dieses PKW eine Querschnittlähmung. Der Erstbeklagte wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes G vom 21. Juni 1972 schuldig erkannt, diesen Unfall durch Einhaltung einer für die Beschaffenheit der Straße und die Bereifung des Fahrzeuges überhöhten Geschwindigkeit verschuldet zu haben. Die klagende Partei ... mehr lesen...
Norm: EKHG §15VersVG §158c
Rechtssatz: Die Haftung des "leistungsfreien" Versicherers ist durch § 158 c VersVG erschöpfend geregelt. Entscheidungstexte 2 Ob 142/75 Entscheidungstext OGH 20.11.1975 2 Ob 142/75 Veröff: SZ 48/124 = VersR 1977,168 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0058424 ... mehr lesen...
Am 29. Juli 1967 verschuldete Rudolf N als Lenker eines Sattelschleppers einen schweren Verkehrsunfall, bei dem mehrere Personen getötet und weitere Personen verletzt wurden und Sachschaden entstand. Die klagende Partei hat dem beim Unfall verletzten Herbert L Versicherungsleistungen erbracht und als Legalzessionar des Genannten gegen Rudolf N ein Versäumungsurteil über 37.460.40 S samt Anhang erwirkt. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde der klagenden Partei Fahrnisexekution s... mehr lesen...
Norm: EKHG §15ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Die Begrenzung der Haftung nach dem EKHG ist im
Spruch: des Feststellungsurteils auszudrücken ("Es wird festgestellt, dass der Beklagte mit den durch das EKHG bestimmten Beschränkungen ... für alle Nachteile zu haften hat, die dem Kläger aus dem Verkehrsunfall vom .... entstehen"). Entscheidungstexte 2 Ob 165/72 Entscheidungstext OGH 25.01.1973 2 ... mehr lesen...