Norm
EKHG §15Rechtssatz
Bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz angefallene Verdienstentgangsbeträge sind bei der Kürzung nach § 155 Abs 1 VersVG als Kapitalsforderungen und nicht als Rentenforderungen zu behandeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0058415Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.05.2019