Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen die aus Jugoslawien stammenden Ehegatten Ljiljana A (geboren am 30.Juli 1954) und Zoran A (geboren am 7.Mai 1953) schuldig erkannt, und zwar I. Ljiljana A des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach dem § 79 StGB. (zweiter Deliktsfall) und des Vergehens des (versuchten) Schwangerschaftsabbruches nach den §§ (15), 96 Abs. 3 StGB., weil sie in Wien am 3.Dezember 1976 ihr neugeborenes... mehr lesen...
Norm: StGB §75 AStGB §79StGB §80 DStGB §83StGB §88 AStGB §96StGB §98
Rechtssatz: Die §§ 144 ff StG stellen sich als leges speziales gegenüber allen anderen das Leben von Menschen schützenden Bestimmungen des Strafgesetzes dar. Der §§ 335 StG ist daher auch bei erst nach der Geburt erfolgtem Tod einer fahrlässig gefährdeten Leibesfrucht auf den Täter nicht anwendbar, soweit es sich nur um den Tod dieser Leibesfrucht handelt. ... mehr lesen...